AW-616 (1 ECTS)

354. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der nähere

Bestimmungen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in

Betrieben erlassen werden und Verordnung des Bundesministers für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der nähere Bestimmungen betreffend

die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Abfallbehandlungsanlagen

erlassen werden (Industrieunfallverordnung – IUV); BGBl. II Nr. 354/2002